Sie planen, in Deutschland als Bauunternehmen tätig zu werden? Dann sollten Sie den gesetzlichen Mindestlohn berücksichtigen.

Deutschland steht derzeit vor einem erheblichen Mangel an qualifizierten Baufachkräften. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Neubauprojekten und dem Ausbau von Glasfasernetzen beispielsweise extrem hoch. Dies bietet Chancen für niederländische Unternehmer.

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Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, können Sie leider nicht einfach mit Ihren Mitarbeitern die Grenze überqueren. Sie müssen zuvor einige Dinge regeln. Dabei sind allgemeine und bauspezifische Vorschriften zu beachten. Wir werden Ihnen in einer Blogreihe mehr darüber erzählen, beginnend mit dem gesetzlichen Mindestlohn.

Mindestlohn in Deutschland

Wie in den Niederlanden gibt es auch in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist im Mindestlohngesetz festgelegt. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, einschließlich ausländischer Arbeitnehmer, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten.

Derzeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 € brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2025 steigt er auf 12,82 € brutto pro Stunde.

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland branchenspezifische Mindestlöhne. Diese sind in einem Tarifvertrag festgelegt. Ist dieser Mindestlohn höher als der allgemeine Mindestlohn (was fast immer der Fall ist), sind Sie verpflichtet, diesen branchenspezifischen Mindestlohn zu zahlen.

In der deutschen Bauindustrie gilt für Maler, Dachdecker, Elektriker, Gerüstbauer und andere Branchen ein branchenspezifischer Mindestlohn. Darüber hinaus existiert ein allgemeiner Tarifvertrag für das Baugewerbe. Wichtig: Ihre Mitarbeiter könnten schneller unter diesen Tarifvertrag fallen, als Sie denken. In Deutschland ist die Art der Tätigkeit ausschlaggebend, nicht der geltende niederländische Tarifvertrag. Informieren Sie sich daher rechtzeitig gründlich darüber.

Lohngruppen

Bei der Festlegung des branchenspezifischen Mindestlohns in Deutschland müssen auch die verschiedenen Lohngruppen berücksichtigt werden. Die Lohngruppe, in die ein einzelner Arbeitnehmer fällt, hängt von seinen Kenntnissen, Qualifikationen und seiner Berufserfahrung ab.

Aufsicht

In Deutschland wird die Mindestlohngesetzgebung in der Regel streng durchgesetzt. Bei einer Kontrolle wird von Ihnen als Arbeitgeber aktive Mitwirkung erwartet. Sie müssen beispielsweise bestimmte Dokumente (auf Deutsch!) vorlegen können. Dazu gehören unter anderem der Arbeitsvertrag, eine aktuelle Gehaltsabrechnung, ein Zahlungsnachweis und ein Stundenzettel.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften droht eine Geldstrafe von bis zu 500.000 €. Zudem können die Arbeiten vorübergehend eingestellt, Sie als Geschäftsführer haftbar gemacht und vorübergehend von Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Mindestlohnerhöhungen in der Bauindustrie in den Jahren 2025 und 2026

Ab dem 1. April 2025 und dem 1. April 2026 sollten Sie Lohnerhöhungen von 4,2 bis 5 % (abhängig von der Region, in der Sie tätig sind) bzw. mindestens 3,9 % berücksichtigen.

Was sollten Sie sonst noch berücksichtigen?

Neben den branchenspezifischen Mindestlohnvorschriften gelten in Deutschland weitere Bestimmungen, wenn Sie niederländische Arbeitskräfte im Baugewerbe beschäftigen. Beispielsweise müssen Sie die Beitragspflicht zur SOKA BAU, der deutschen Ferienversicherung für Bauarbeiter, beachten. Mehr dazu erfahren Sie in einem späteren Artikel.

Sie müssen außerdem eine Reihe von Regeln beachten, die für jeden niederländischen Arbeitgeber gelten, der grenzüberschreitend Geschäfte tätigt. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel:

Grenzüberschreitende Beschäftigung in Deutschland: 5 Punkte, die Arbeitgeber beachten sollten

Brauchen Sie Rat?

Möchten Sie mit Ihren niederländischen Mitarbeitern in der deutschen Baubranche tätig werden? Dann ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld umfassend über Ihre Pflichten beraten lassen. Selbstverständlich können Sie sich hierfür an Heisterborg International wenden. Unser Team aus Arbeitsrecht- und HR-Spezialisten ist zweisprachig und mit dem deutschen Arbeitsrecht bestens vertraut.

Sie können Heisterborg International auch als Ihre externe Personalabteilung für Ihre deutschen Niederlassungen beauftragen. In diesem Fall übernehmen wir alle Aufgaben für Sie, sodass Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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