Die Unternehmensnachfolge ist ein entscheidender Prozess für den Fortbestand jedes Familienunternehmens. Sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland gibt es spezifische Regelungen zur Optimierung der steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensübertragung. In den Niederlanden ist beispielsweise die Unternehmensnachfolgeregelung (BOR) eine wichtige Regelung, während Deutschland verschiedene Befreiungsmöglichkeiten bietet.
In Deutschland gilt für Unternehmensübertragungen mit einem Wert von bis zu 26 Millionen Euro eine Befreiung von 85 % bis 100 % der Schenkungs- und Erbschaftsteuer. Es gelten jedoch Bedingungen, wie beispielsweise die Fortführung des Unternehmens (für fünf bzw. sieben Jahre) sowie bestimmte Vermögens- und Lohnkostenanforderungen. Aufgrund dieser Lohnkostenanforderungen darf die Gesamtlohnsumme der Beschäftigten während der Fortführungsphase nicht wesentlich sinken. Kleinbetriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten sind von der Lohnkostenanforderung befreit.
Bei Unternehmensübertragungen über 26 Millionen Euro gelten zusätzliche Bedingungen, wie beispielsweise eine Vermögenssteuerprüfung.
Die Spezialisten von Heisterborg International verfügen über umfassende Erfahrung in der Unternehmensnachfolge in Deutschland. Sie kennen die verschiedenen Befreiungsmöglichkeiten und beraten Sie gerne auf Niederländisch.
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Wir stellen fest, dass viele niederländische Unternehmer Steuerberatung benötigen, die Fachsprache aber als schwierig empfinden. Deshalb ist es gut, dass wir sie auf Niederländisch erklären können.
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