Gründung einer GmbH

Die beliebteste Rechtsform für niederländische Unternehmer, die in Deutschland geschäftlich tätig sind, ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Diese Rechtsform ist in vielerlei Hinsicht mit der BV in den Niederlanden vergleichbar.

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Advantages GmbH

Die Gründung einer GmbH bietet mehrere Vorteile. Beispielsweise sind die Menschen in Deutschland im Allgemeinen eher geneigt, mit einem deutschen Unternehmen Geschäfte zu machen als mit einem niederländischen, da im letzteren Fall automatisch deutsches Recht Anwendung findet.

Ein weiterer Vorteil einer GmbH ist die Risikominderung. Mit einer GmbH wird das deutsche Geschäft in einer separaten Gesellschaft geführt, was sich nicht direkt auf die Ergebnisse in den Niederlanden auswirkt. Sollte die GmbH unerwartet in Schwierigkeiten geraten, bleibt das niederländische Unternehmen außen vor.

Darüber hinaus genießen die Mitarbeiter einer GmbH im Vergleich zu den Mitarbeitern einer niederländischen BV verschiedene steuerliche Vorteile, und das deutsche Arbeitsrecht ist in mancher Hinsicht flexibler als das niederländische Arbeitsrecht.

Features GmbH

Wie bereits erwähnt, ist die GmbH mit einer niederländischen BV vergleichbar. Was sind also die wichtigsten Merkmale einer GmbH?

  • Eine GmbH wird von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet. Dies können natürliche oder juristische Personen sein. Auch ausländische Unternehmen können Gesellschafter einer GmbH sein.
  • Sie haben bei der Abfassung der Satzung ein hohes Maß an Flexibilität.
  • Zur Gründung einer GmbH ist die Beurkundung durch einen Notar erforderlich. Außerdem muss die GmbH im Handelsregister eingetragen werden.
  • Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 €. Die Hälfte davon muss bei der Gründung eingebracht werden. Eine Sacheinlage (z. B. Immobilien oder Maschinen) ist möglich. Es ist übrigens auch möglich – wenn auch in Deutschland deutlich seltener –, eine UG (eine Art Mini-GmbH mit einem Mindeststammkapital von 1 €) zu gründen. Diese Rechtsform ist bei deutschen Gesellschaftern jedoch nicht sehr beliebt. Man geht im Allgemeinen davon aus, dass seriöse Gesellschafter in der Lage sind, das Stammkapital von 25.000 € bei der Gründung einer GmbH einzubringen.
  • Ist die Kapitaleinlage vollständig eingezahlt, haften die Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich nicht gegenüber Gläubigern. Ist die Kapitaleinlage nicht vollständig eingezahlt, haften sie bis zur Höhe der Kapitaleinlage.
  • Eine GmbH hat verschiedene Organe: den Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung und – bei kleineren GmbHs nicht zwingend erforderlich – den Aufsichtsrat (vergleichbar mit dem Aufsichtsrat).
  • Eine GmbH muss eine natürliche Person als Geschäftsführer bestellen. Wie in den Niederlanden kann dieser Geschäftsführer unter bestimmten Umständen persönlich haften. In Deutschland ist diese Haftung jedoch weiter gefasst als in den Niederlanden.
  • Eine GmbH muss eine Bilanz aufstellen und den Jahresabschluss veröffentlichen.
  • GmbHs unterliegen der Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne (15 % im Jahr 2024). Etwaige Verluste können mit künftigen Gewinnen innerhalb der GmbH verrechnet werden.
  • In Deutschland wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer erhoben.
  • GmbHs unterliegen der Gewerbesteuer. Je nach Sitzgemeinde variiert der Steuersatz üblicherweise zwischen 7 % und 17 %. Diese Steuer wird auf Basis des Unternehmensgewinns berechnet, beinhaltet aber bestimmte Abzüge und Zuschläge.
  • Die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter einer GmbH wird als Dividende besteuert. Der reguläre Dividendensteuersatz beträgt 25 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags.

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