Gründung einer GmbH in 5 Schritten

Sie haben sich entschieden: Sie wollen grenzüberschreitend Geschäfte machen. Zunächst in Deutschland. Logisch, denn Deutschland liegt in der Nähe und ist mit Abstand der wichtigste Handelspartner der Niederlande. Und Sie möchten dies mit einer GmbH tun, da diese gegenüber Ihrer niederländischen BV einige Vorteile bietet. Doch wie gründet man eine GmbH? Welche Schritte sind dafür notwendig? Heisterborg International informiert Sie gern ausführlicher.

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Gründung einer GmbH

Zunächst einmal können wir Sie beruhigen. Die Gründung einer GmbH ist relativ einfach und kann in wenigen Schritten erfolgen.

Schritt 1: Lassen Sie die Gründungsurkunde aufsetzen

Zur Gründung einer GmbH in Deutschland ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich. Dies kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Es spielt keine Rolle, ob der Gesellschafter die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt und/oder in den Niederlanden wohnt. Folglich kann auch ein ausländisches Unternehmen Gesellschafter einer GmbH sein. Die GmbH muss jedoch über eine deutsche Geschäftsadresse und einen deutschen Vertreter verfügen.

Um eine GmbH zu gründen, müssen Sie einen deutschen Notar aufsuchen. Hierfür benötigen Sie verschiedene Dokumente: einen Gründungsbeschluss, den Gesellschaftsvertrag und ein Gesellschafterverzeichnis. Zur Erstellung dieser Dokumente benötigen Sie folgende Unterlagen/Informationen:

  • Der Firmenname der GmbH.
  • Zweckbeschreibung der GmbH.
  • Die eingetragene Adresse der GmbH.
  • Der Name des Geschäftsführers der GmbH und eine Kopie seines Ausweisdokuments. Anders als in den Niederlanden darf der Geschäftsführer einer GmbH keine juristische Person sein; es muss sich um eine natürliche Person handeln.
  • Informationen über den/die Gesellschafter der GmbH.
  • Eine Erklärung zur Höhe des in Deutschland einzubringenden Stammkapitals. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 €, wovon die Hälfte vor der Gründung einzuzahlen ist. Dieses Stammkapital kann bis zu einem gewissen Grad für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens verwendet werden.

Schritt 2: Eröffnen Sie ein Bankkonto

Zur Gründung einer GmbH benötigen Sie ein deutsches Bankkonto. Das Stammkapital muss auf dieses Konto eingezahlt werden. Der Notar benötigt einen Einzahlungsnachweis, um die GmbH im deutschen Handelsregister einzutragen.

Schritt 3: Eintragung im deutschen Handelsregister

Sobald der Notar den Kontoauszug der Bank erhalten hat, kann die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Dieser Vorgang wird vom Notar durchgeführt. Er trägt auch die Gesellschafter und den Geschäftsführer ein. Anschließend erhalten Sie vom Handelsregister eine Eintragungsbescheinigung. Die GmbH ist Realität!

Schritt 4: Anmeldung bei der Gemeinde und den deutschen Finanzbehörden

Schließlich müssen Sie die GmbH bei den deutschen Steuerbehörden und dem Gewerbe-/Ordnungsamt der Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat, anmelden.

Schritt 5: Legen Sie los!

Als Nächstes können Sie damit beginnen, Ihren deutschen Traum in einen großen Erfolg zu verwandeln.

Brauchen Sie Hilfe?

Benötigen Sie Unterstützung bei der Gründung einer GmbH? Heisterborg International hilft Ihnen gerne. Sie können uns für eine Beratung anrufen, und wir unterstützen Sie auch gerne bei den notwendigen Gründungsdokumenten, der Kontaktaufnahme mit einem deutschen Notar und der Bank. Und Sie haben (noch) keine deutsche Geschäftsadresse? Auch hierzu beraten wir Sie gern. Darüber hinaus übernehmen wir Ihre Buchhaltung und Steuerberatung, stellen gemeinsam mit Ihnen Ihre ersten Mitarbeiter ein, erstellen Arbeitsverträge und kümmern uns um die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

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Fragen Sie uns gerne, was wir für Sie tun können.