Grenzüberschreitendes Forderungseinzug in Deutschland: Tipps & Tricks

In einem früheren Artikel haben wir Ihnen die Möglichkeiten der Beitreibung von Forderungen in Deutschland näher erläutert. Neben dem Mahnverfahren und dem Klageverfahren stehen Ihnen jedoch noch weitere Optionen zur Verfügung, um ausstehende Forderungen von deutschen Schuldnern einzutreiben. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

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Inkassoverfahren in den Niederlanden

In bestimmten Fällen ist es beispielsweise möglich, in den Niederlanden ein Inkassoverfahren einzuleiten. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie in den Niederlanden gearbeitet haben oder wenn der Vertrag oder die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zuständigkeit der niederländischen Gerichte vorsehen. Sie können dann ein vereinfachtes Inkassoverfahren einleiten oder beim Gericht die Genehmigung zur Anordnung einer einstweiligen Pfändung beantragen.

Ist das niederländische Gericht in Ihrem Fall nicht zuständig? Zum Beispiel, weil Sie Ihre Geschäfte über Ihre deutsche GmbH abgewickelt haben und deutsches Recht Anwendung findet? Unter Umständen ist es dennoch möglich, in den Niederlanden zu klagen, etwa durch Abtretung (Übertragung) der Forderung an eine niederländische Partei, die ein niederländisches Verfahren einleiten kann.

Europäischer Zahlungsauftrag

Ist Ihre Forderung unbestritten? Dann ist ein europäischer Zahlungsbefehl eine Option. Dies ist ein einfaches, schnelles und kostengünstiges Verfahren, um eine vollstreckbare Forderung in einem anderen europäischen Mitgliedstaat einzutreiben. Sie können einen Antrag auf einen europäischen Zahlungsbefehl ausschließlich beim Gericht in Den Haag stellen. Alle anderen Gerichte in den Niederlanden sind nicht zuständig. Hierfür verwenden Sie ein spezielles Formular .

Sie müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise muss eine grenzüberschreitende und unbestrittene zivil- oder handelsrechtliche Forderung vorliegen. Darüber hinaus muss der Betrag genau beziffert sein und es darf sich ausschließlich um eine Beitreibung handeln (andere Ansprüche sind ausgeschlossen).

Sobald das Gericht den europäischen Zahlungsbefehl erlassen hat, muss Ihr Schuldner benachrichtigt werden. Widerspricht er dem Befehl? Dann hat er nach Zustellung 30 Tage Zeit, eine Verteidigungsschrift einzureichen. Danach ist der Befehl vollstreckbar und Sie können in Deutschland ein Vollstreckungsverfahren einleiten.

Europäische Bankpfändung

In unserem vorherigen Artikel haben wir Sie darüber informiert, dass es im Gegensatz zu den Niederlanden in Deutschland praktisch unmöglich ist, eine einstweilige Pfändung zu erwirken. Sie können jedoch beim zuständigen niederländischen Gericht eine internationale Bankpfändung beantragen. Ein Musterformular hierfür steht ebenfalls zur Verfügung.

Allerdings gelten hier strengere Maßstäbe als bei der vorläufigen Pfändung in den Niederlanden: Sie müssen nachweisen können, dass Sie ein reales Risiko tragen, dass Sie ohne die Pfändung später nicht oder nur schwer in der Lage sein werden, die Forderung geltend zu machen.

Suchen Sie einen Inkassopartner in Deutschland?

Sie haben nun einen vollständigen Überblick über Ihre Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Beitreibung von Forderungen. Welche Option in Ihrer Situation am vielversprechendsten und effektivsten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten in einem konkreten Fall erfahren? Oder möchten Sie einen oder mehrere Ihrer grenzüberschreitenden Forderungseinzüge auslagern? Dann ist Heisterborg International der richtige Partner für Sie. Unsere Inkassospezialisten arbeiten täglich beidseits der Grenze und sind zweisprachig. So können wir Sie optimal beraten und Ihren grenzüberschreitenden Forderungseinzug von A bis Z abwickeln. Von der ersten telefonischen oder schriftlichen Mahnung bis hin zu – falls erforderlich – gerichtlichen Schritten und der Begleitung des Inkassoverfahrens durch den Gerichtsvollzieher: Sie brauchen sich um nichts zu kümmern!

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