Ein Inkassoverfahren in Deutschland und den Niederlanden: 4 Unterschiede

Sind Sie in Deutschland geschäftlich tätig? Dann ist es gut zu wissen, dass deutsche Schuldner zu den zuverlässigsten in Europa zählen. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Kunde Ihre Rechnung nicht begleicht. Sollten Sie sich nach mehreren Mahnungen für ein Inkassoverfahren entscheiden, unterscheidet sich dieses in Deutschland von dem in den Niederlanden. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die vier wichtigsten Unterschiede.

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1. Das deutsche Recht schützt den Schuldner

Während Sie im niederländischen Inkassoverfahren einen hohen Gläubigerschutz gewohnt sind, steht in Deutschland primär der Schuldner im Mittelpunkt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihnen in Deutschland weniger Möglichkeiten zur Beitreibung Ihrer Forderungen zur Verfügung stehen; dazu später mehr.

2. In Deutschland gibt es keine summarischen Inkassoverfahren.

In den Niederlanden besteht die Möglichkeit, bei einfachen Forderungen ein vereinfachtes Inkassoverfahren einzuleiten. Das deutsche Recht sieht diese Möglichkeit nicht vor. Es kennt jedoch ein vereinfachtes Verfahren, das sogenannte Einstweilige Verfügungsverfahren. Dieses wird aber nur in Ausnahmefällen, beispielsweise im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums, angewendet. Zur Eintreibung einer Rechnung kann dieses Verfahren nicht genutzt werden.

3. Keine vorläufige Arrestierung in Deutschland

Im niederländischen Inkassowesen spielt die vorläufige Pfändung eine wichtige Rolle. Das bedeutet, dass man nach Genehmigung durch das Gericht eine vorläufige Pfändung des Vermögens des Schuldners erwirken kann. Dadurch wird ein Teil des Vermögens des Schuldners eingefroren, sodass die Forderung auch dann beglichen werden kann, wenn man im Verfahren Recht bekommt. In Deutschland ist dies anders geregelt. Hier ist ein Antrag auf Pfändung nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schuldner Vermögen verheimlicht.

4. Zwei Sammelverfahren

Vielleicht denken Sie nach dem Lesen des Vorangegangenen, dass es in Deutschland schwieriger ist, ausstehende Forderungen einzutreiben. Doch das Gegenteil ist der Fall. Wie bereits erwähnt, zählen deutsche Schuldner zu den zuverlässigsten in Europa. Setzt man dem Schuldner eine klare Zahlungsfrist und weist darauf hin, dass man bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten wird, zahlen viele Schuldner letztendlich doch.

Wenn die Zahlung immer noch nicht eingeht, stehen Ihnen in Deutschland zwei Möglichkeiten für ein Gerichtsverfahren zur Verfügung: das Mahnverfahren und (im Falle einer strittigen Forderung) das Klageverfahren .

Mahnverfahren

Die meisten unbezahlten Forderungen in Deutschland werden nach dem außergerichtlichen Verfahren im sogenannten Mahnverfahren eingetrieben. Dies ist ein relativ kurzes, kostengünstiges und effektives Inkassoverfahren, bei dem das deutsche Gericht die Berechtigung der Forderung nicht prüft.

In diesem Verfahren erhalten Sie innerhalb von zwei Monaten einen Vollstreckungsbescheid . Mit diesem gerichtlichen Zahlungsbescheid können Sie die Forderung und die gesamten Anwaltskosten vom Schuldner einfordern und einen deutschen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des Vermögens des Schuldners beauftragen.

Klagefahren

Es kann auch vorkommen, dass ein Schuldner Ihre Forderung bestreitet. In diesem Fall ist es ratsam, unverzüglich ein Klageverfahren einzuleiten. Dabei müssen beide Parteien ihre Ansprüche mit Beweismitteln belegen. Der Richter erlässt dann nach einer oder mehreren Gerichtsverhandlungen eine Entscheidung. Ein mögliches Ergebnis ist die Pfändung des Bankkontos des Schuldners.

Weitere Möglichkeiten

Neben diesen deutschen Inkassoverfahren gibt es weitere Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Forderungseinzug. Je nach Vereinbarung können Sie gegebenenfalls auch ein niederländisches Inkassoverfahren wählen. Darüber hinaus stehen Ihnen internationale Optionen zur Verfügung: der Europäische Zahlungsbefehl und die Europäische Bankpfändung. Mehr dazu erfahren Sie in einem späteren Artikel zum Thema grenzüberschreitender Forderungseinzug.

Lesen Sie auch: Grenzüberschreitendes Inkasso in Deutschland: Tipps & Tricks

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