Ist Ihr niederländisches Unternehmen in Deutschland geschäftlich tätig? Und halten Sie die Prüfung in den Niederlanden für ausreichend? Viele niederländische Unternehmer gehen davon aus. Bis die deutschen Finanzbehörden, eine Bank oder Ihr Steuerberater zusätzliche Prüfungsinformationen anfordern. Dann stellt sich heraus, dass Sie auch in Deutschland Verpflichtungen haben – oder diese besser hätten koordinieren können. Wenn Sie Ihre grenzüberschreitenden Verpflichtungen kennen, vermeiden Sie Verzögerungen, Missverständnisse und Doppelprüfungen.
Ist Ihr niederländisches Unternehmen in Deutschland geschäftlich tätig? Und halten Sie die Prüfung in den Niederlanden für ausreichend? Viele niederländische Unternehmer gehen davon aus. Bis die deutschen Finanzbehörden, eine Bank oder Ihr Steuerberater zusätzliche Prüfungsinformationen anfordern. Dann stellt sich heraus, dass Sie auch in Deutschland Verpflichtungen haben – oder diese besser hätten koordinieren können. Wenn Sie Ihre grenzüberschreitenden Verpflichtungen kennen, vermeiden Sie Verzögerungen, Missverständnisse und Doppelprüfungen.
Deutschland hat eigene Prüfungsschwellenwerte, die sich von denen in den Niederlanden unterscheiden. Daher kann Ihre GmbH in Deutschland einer Prüfungspflicht unterliegen, während dies in den Niederlanden nicht der Fall ist. Selbst wenn Sie in Deutschland nicht der Prüfungspflicht unterliegen, benötigt Ihr niederländischer Abschlussprüfer häufig Informationen, beispielsweise für den Konzernabschluss. Hierfür ist ein lokales Prüfungs- oder Berichtspaket erforderlich.
Heisterborg International unterstützt Sie bei dieser Beurteilung – und führt das Notwendige aus, nicht mehr und nicht weniger.
Das deutsche Recht regelt, ob Ihre GmbH einer gesetzlichen Prüfung unterzogen werden muss. Dies hängt von drei Kriterien ab:
Sind zwei der drei Schwellenwerte überschritten? Dann unterliegen Sie einer Prüfung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Liegen Sie knapp unter diesem Schwellenwert? In diesem Fall ist unter Umständen eine freiwillige Prüfung oder eine beschränkte Prüfung ausreichend.
Ist Ihre deutsche Niederlassung Teil einer internationalen Struktur? In diesem Fall fordert der Abschlussprüfer häufig Prüfungsnachweise aus Deutschland an. Wir von Heisterborg International koordinieren dies direkt mit Ihrer Zentrale oder Ihrem Abschlussprüfer. Wir gewährleisten die Durchführung der angeforderten Arbeiten, wie beispielsweise:
Wir liefern den Bericht im korrekten Format mit verständlichen Erläuterungen.
Unternehmer gehen oft davon aus, dass ihr niederländischer Steuerberater sich um alles kümmert. Oder sie unterschätzen ihre Prüfungspflichten in Deutschland. Dies führt zu unnötigen Fehlern, wie zum Beispiel:
Eine gute Vorbereitung beugt solchen Missverständnissen vor – und spart Zeit und Geld.
Wir unterstützen niederländische Unternehmer bei Buchhaltungsprüfungen in Deutschland. Von Berichtspaketen bis hin zu gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen. Sie erhalten genau das, was Sie benötigen – maßgeschneidert auf Ihre Struktur, Ihre Verpflichtungen und Ihre Fristen. Hier erfahren Sie mehr.
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