Sie planen Geschäfte mit Deutschland? Dann werfen Sie einen Blick auf diese Checkliste mit Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Viele Streitigkeiten zwischen Lieferanten und Kunden entstehen erst nach der Lieferung – sei es über Zahlung, Mängel oder Haftung. Oft stellt sich heraus, dass Vereinbarungen nicht oder nur unzureichend dokumentiert wurden. Bei internationalen Geschäften birgt dies ein zusätzliches Risiko. Unterschiede in Rechtssystemen, Sprachen und Handelsbräuchen können schnell zu Missverständnissen führen. Mit einer übersichtlichen Checkliste vermeiden Sie, wichtige Punkte zu übersehen.

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Warum die Risiken insbesondere bei grenzüberschreitenden Verträgen höher sind

Grenzüberschreitende Verträge bringen zusätzliche rechtliche Komplexität mit sich. Dies liegt nicht nur an der Zusammenarbeit mit einem ausländischen Partner, sondern auch daran, dass Sie möglicherweise unterschiedlichen Rechtsnormen unterliegen, wie beispielsweise deutschem Recht oder dem Wiener Kaufrecht (CISG). Wird dies nicht berücksichtigt, können schnell Vertragslücken entstehen. Beispiele hierfür sind eine fehlende Liefervereinbarung, eine unklare Reklamationsfrist oder das Fehlen einer in Deutschland gültigen Haftungsklausel.

Es ist ein Missverständnis, dass diese Vereinbarungen selbstverständlich oder aus dem Kontext ersichtlich seien. Das ist selten der Fall. Was in den Niederlanden üblich ist, gilt nicht unbedingt auch in Deutschland. Und umgekehrt.

Lieferung: Wo oft etwas schiefgeht

Auf den ersten Blick erscheint die Lieferung als eine rein praktische Angelegenheit, doch sie hat direkte rechtliche Konsequenzen. Wann gilt die Lieferung als abgeschlossen? Ab wann geht die Gefahr auf den anderen über? Wer organisiert Transport und Versicherung? Viele Konflikte entstehen, weil diese Fragen nicht eindeutig geregelt sind.

Incoterms werden häufig in internationalen Verträgen verwendet, um Lieferbedingungen festzulegen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Begriffe wie „Ex Works“ nicht immer gut verstanden werden und ohne weitere Erläuterungen nicht ausreichend Klarheit bieten.

Insbesondere im Falle von Beschädigung oder Verzögerung sorgt eine eindeutige Lieferklausel für Rechtssicherheit. Dadurch wird verhindert, dass sich die Diskussion auf die Frage der Verantwortlichkeit verlagert.

Zahlung: Unklarheiten vermeiden

Eine Zahlungsfrist von 30 Tagen in Deutschland beträgt tatsächlich 30 Tage. Nicht: 30 Tage nach Rechnungsfreigabe oder Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wer keine Vereinbarungen über Fälligkeit, Verzugszinsen oder Mahngebühren trifft, ist auf (unbekannte) gesetzliche Regelungen angewiesen.

Stellen Sie daher sicher, dass Sie Folgendes im Voraus festlegen:

  • innerhalb welchen Zeitraums die Zahlung erfolgt
  • in welcher Währung
  • zu welchem Zeitpunkt wird die Rechnung versendet
  • Was passiert bei verspäteter Zahlung?

Eine Klausel über Aufrechnung oder Aussetzung ist ebenfalls ratsam: In Deutschland ist es in bestimmten Branchen nicht unüblich, Zahlungsverpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn es Streitigkeiten über die Lieferung gibt.

Abweichungen: Beschwerdefristen und Nachweise

In Deutschland gelten strenge Regeln für die Untersuchungspflicht des Käufers (§ 377 HGB). Wird ein Mangel zu spät gerügt, erlischt der Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz. Gleichzeitig besteht nach dem UN-Kaufrecht (CISG) eine Rügepflicht, die jedoch etwas anders geregelt ist.

Daher ist es ratsam, dies im Vertrag festzulegen:

  • Innerhalb welcher Frist muss der Käufer Mängel melden?
  • auf welche Weise sollte das geschehen?
  • welche Konsequenzen es hat, wenn das nicht passiert

Ein gut durchdachtes Beschwerdeverfahren bewahrt Sie als Lieferant davor, mit Beschwerden konfrontiert zu werden, die erst Monate nach der Lieferung auftauchen, bevor klar ist, was genau das Problem ist.

Haftungsbeschränkung? Nur wenn zulässig.

Viele Verträge enthalten Haftungsbeschränkungen. Zum Beispiel: „Die Haftung ist auf den Rechnungsbetrag beschränkt“ oder „Folgeschäden sind ausgeschlossen“. Das klingt logisch, doch in Deutschland unterliegen solche Klauseln strengen Regeln und sind oft unzulässig. Einkaufsbedingungen werden dort auf Transparenz, Angemessenheit und einschlägige Rechtsprechung geprüft. Ein allgemeiner Haftungsausschluss ist daher häufig ungültig.

Stellen Sie daher sicher, dass:

  • Ihre Klauseln sind klar und verständlich.
  • Sie wissen, ob Sie nach niederländischem oder deutschem Recht einen Vertrag abschließen.
  • Sie fügen realistische Beschränkungen hinzu (zum Beispiel ein Maximum).

Und: Die Haftung darf nur in Fällen beschränkt werden, in denen dies rechtlich zulässig ist.

CISG: Schweigen gilt als Zustimmung

Das CISG (Wiener Kaufrechtsübereinkommen) findet auf internationale B2B-Verträge oft automatisch Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Vielen Unternehmen ist dies nicht bewusst. Die Folge: Der Vertrag unterliegt ungewollt Regeln, die man entweder gar nicht kennt oder die man eigentlich vermeiden wollte.

Mehr dazu können Sie in diesem Artikel lesen – CISG: Chancen und Fallstricke für niederländische Exporteure

Vorbeugen ist besser als Heilen.

Wer in Deutschland Geschäfte macht, sollte seine Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig prüfen. Eine klare Liste der wichtigsten rechtlichen Punkte hilft, Streitigkeiten vorzubeugen, insbesondere bei der Gewinnung neuer Kunden oder bei international ausgerichteten Produktionslinien.

Wollen Sie sichergehen, dass Ihre Verträge in Deutschland Bestand haben? Lassen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spezialisten prüfen, die sowohl mit niederländischem als auch mit deutschem Recht vertraut sind.

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