Was passiert, wenn Ihr deutscher Kunde insolvent wird, während Ihre Lieferungen noch nicht bezahlt sind? Beim Export nach Deutschland macht es einen großen Unterschied, ob Sie eine niederländische oder eine deutsche Eigentumsvorbehaltsklausel verwenden. Die niederländische Variante kann Sie teuer zu stehen kommen. Mit einer erweiterten oder umfassenden deutschen Eigentumsvorbehaltsklausel haben Sie mehr Möglichkeiten, Ihr Recht durchzusetzen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das funktioniert.
Ein Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass Sie als Verkäufer Eigentümer der Ware bleiben, bis der Käufer Ihre Rechnung vollständig bezahlt hat. Dies ermöglicht Ihnen, die Ware zurückzufordern, falls die Zahlung ausbleibt oder Ihr Kunde zahlungsunfähig wird. Sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland ist es üblich, einen solchen Vorbehalt in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vertrag aufzunehmen. Wie bereits erwähnt, bieten die deutschen Varianten mehr Optionen und einen besseren Schutz.
Das niederländische Recht kennt nur den sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt . Das bedeutet, dass Sie sich nicht mehr darauf berufen können, sobald die Ware zu einem neuen Produkt verarbeitet wurde. Angenommen, Ihr deutscher Kunde verarbeitet die von Ihnen gelieferten Teile zu Maschinen. Sobald dies geschehen ist, können Sie sich nicht mehr auf den Eigentumsvorbehalt berufen, selbst wenn die Zahlung noch nicht erfolgt ist.
In Deutschland hingegen gibt es den sogenannten erweiterten Eigentumsvorbehalt . Dieser besagt, dass Sie als Lieferant das Eigentum an Ihren Produkten behalten, selbst wenn diese zu einer neuen Sache verarbeitet oder an Dritte weiterverkauft wurden. Geht Ihr Kunde in Konkurs, können Sie Ihre Forderung aus der neuen Sache geltend machen, selbstverständlich anteilig zum Wert der von Ihnen gelieferten Produkte. Darüber hinaus muss bei einem erweiterten Eigentumsvorbehalt der Abnehmer des Käufers Sie auf Verlangen anstelle des Käufers bezahlen.
Darüber hinaus sieht das deutsche Recht einen erweiterten Eigentumsvorbehalt ( Kontokorrentvorbehalt ) vor. Das bedeutet, dass Sie als Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, einschließlich Zinsen und Kosten, behalten. Der Eigentumsvorbehalt gilt somit nicht pro Lieferung, sondern für die gesamte Geschäftsbeziehung. Dies stärkt Ihre Position im Falle von Zahlungsschwierigkeiten.
Eine deutsche Eigentumsvorbehaltsklausel gilt nicht automatisch bei der Ausfuhr von Waren nach Deutschland. Sie müssen dies ausdrücklich vereinbaren und ordnungsgemäß dokumentieren. Wie geht das?
Es ist außerdem wichtig, dass Sie die Ware nach Deutschland liefern. Nur dann findet deutsches Recht Anwendung. Holt der deutsche Käufer die Ware in den Niederlanden ab, kann kein deutscher Eigentumsvorbehalt vereinbart werden.
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