Quellensteuer in Deutschland zurückfordern oder vermeiden: So geht's

Erhalten Sie oder Ihr Unternehmen Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren aus Deutschland? Oder beziehen Sie Einkünfte in Deutschland als Künstler oder Sportler? Dann unterliegen Sie der deutschen Quellensteuer, die automatisch von Ihrem Einkommen einbehalten wird. Diese Quellensteuer können Sie sich jedoch zurückfordern. Aber wie genau funktioniert das?

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Die deutsche Quellensteuer erklärt

Die deutsche Quellensteuer ist die häufigste Form der Kapitalertragsteuer, auch Dividendensteuer genannt. Deutschland erhebt außerdem eine Quellensteuer auf Lizenzgebühren und Tantiemen (Abzugssteuer). Dadurch entgeht Ihnen ein Teil Ihres Einkommens.

Je nach Art der Vergütung beträgt der Quellensteuersatz in Deutschland:

Zahlungsart Rate
Zahlungen an Mitglieder des Aufsichtsrats 30 %
Dividende 25 %
Lizenzgebühren 15%
Aufführungen/Sport 15%

Auch wenn die Niederlande und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen haben, besteht kein automatischer Anspruch auf Steuergutschrift. Sie können die Steuer jedoch rückwirkend (bis zu vier Jahre) zurückfordern oder im Voraus eine Befreiung beantragen.

Quellensteuer in Deutschland zurückfordern: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Möchten Sie die einbehaltene deutsche Quellensteuer zurückfordern? Dann befolgen Sie diese Schritte:

  1. Sammeln Sie Belege, aus denen hervorgeht, wie viel Steuer in Deutschland einbehalten wurde. Dies ist wichtig für Ihren Rückerstattungsantrag.
  2. Reichen Sie den Erstattungsantrag beim deutschen Finanzamt ein. Dies kann über ein amtliches Formular (Antrag auf Erstattung der deutschen Steuer) erfolgen.
  3. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bearbeitet Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Monate. In komplexen Fällen kann es leider ein bis zwei Jahre dauern. Werden die Unterlagen jedoch von Anfang an vollständig und korrekt eingereicht, reduziert dies meist die Rückfragen des BZSt und beschleunigt das Verfahren.

Sie können die Rückerstattungsanfrage auch von Heisterborg International bearbeiten lassen. Wir führen eine kurze Vorprüfung durch, um festzustellen, ob Sie anspruchsberechtigt sind, reichen alle erforderlichen Dokumente und Nachweise ein und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der BZSt. Dies kann sich selbst bei einmaligen Einnahmen in Deutschland lohnen.

Doppelbesteuerung vermeiden: Beantragen Sie eine Steuerbefreiung.

Sie können auch verhindern, dass Lohnsteuer einbehalten wird. Dies geschieht durch rechtzeitige Beantragung einer Freistellungsbescheinigung . Dadurch entfällt für den deutschen Steuerzahler der Lohnsteuerabzug. Das geht schneller und erspart späteren Aufwand.

Häufige Fehler – und wie wir sie vermeiden

Trotz guter Absichten läuft in der Praxis regelmäßig etwas schief. Im Folgenden sind einige der häufigsten Fehler aufgeführt, die zu hohen Kosten oder langen Verzögerungen führen:

1. Zu späte Bewerbung

Es kommt regelmäßig vor, dass der Rückerstattungsantrag zu spät eingereicht wird , wodurch der Anspruch auf Rückerstattung verfällt . Eine verpasste Gelegenheit, die sich durch einen rechtzeitigen und gut vorbereiteten Antrag leicht hätte vermeiden lassen.

2. Erst auszahlen, dann nachdenken

Viele Unternehmen entscheiden sich, Gewinne auszuschütten, ohne vorher eine Befreiungsbescheinigung zu beantragen. Die Folge: Die Ausschüttung muss verschoben werden, manchmal um Monate oder sogar Jahre, bis die Bescheinigung vorliegt, oder sie kann nur netto ausgezahlt werden.

3. Unterschätzung des Verfahrens

Die BZSt stellt regelmäßig zusätzliche Fragen, oft in mehreren Runden. Kunden, die einen Antrag selbstständig einreichen, sind dadurch frustriert und geben den Prozess manchmal auf.

4. Unvollständige oder schlecht vorbereitete Anträge

Ist ein Antrag unvollständig oder unzureichend begründet, folgen lange Wartezeiten und wiederholter Schriftverkehr. Dies verzögert das Verfahren erheblich und erhöht das Ablehnungsrisiko.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung mit komplexen Anwendungen bei der BZSt. Daher wissen wir genau, was funktioniert. Wir helfen unter anderem bei:

  • Niederländische Holdings und STAK-Strukturen.
  • Natürliche Personen als Aktionäre.
  • Börsennotierte Unternehmen.
  • Aktive und passive Unternehmen.
  • Unternehmer, die steuerfreie Dividenden erhalten möchten.

Wir:

  • Belegen Sie Ihre Aktivitäten, um Probleme mit den Anti-Missbrauchsregeln zu vermeiden.
  • Kenntnisse im Umgang mit einer STAK- oder Holdingstruktur.
  • Beratung zur optimalen Strukturwahl für zukünftige Dividenden.
  • Halten Sie den Prozess einfach, auch wenn Sie mehrere Anteilseigner haben.

Wie funktioniert es?

  1. Kostenloser Erstcheck: Innerhalb von zwei Werktagen erfahren Sie, was möglich ist.
  2. Rundum-Unterstützung: Wir übernehmen die Antragsstellung und regeln alles mit der BZSt.
  3. Die Kosten werden in gegenseitiger Vereinbarung festgelegt: Gerne besprechen wir diese mit Ihnen, nachdem wir Ihre Situation analysiert haben. So gewährleisten wir von Anfang an Transparenz.

Möchten auch Sie die Quellensteuer vermeiden? Oder die Quellensteuer zurückfordern? Dann kontaktieren Sie mich für Beratung oder Unterstützung.

Pia Wolters
Steuerberater
Pia Wolters
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