Kreditpersonal in Deutschland – die erforderliche Genehmigung und aktuelle Entwicklungen

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Artikel über die Grenze

In der Juni-Ausgabe von Over de Grens , der führenden Fachzeitschrift für alle, die grenzüberschreitend Geschäfte machen, arbeiten und leben, schrieb unsere HR- und Gehaltsabrechnungsberaterin Laure Mulders einen Artikel über die deutsche „Arbeitnehmerüberlassung“.

Die Leiharbeit ist in Deutschland rechtlich deutlich komplizierter als in den Niederlanden. Beispielsweise ist in Deutschland für die vorübergehende Überlassung von Personal an Dritte eine Genehmigung erforderlich. Dies ist im „Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassungsgesetze“ (AÜG) festgelegt. Dieses Gesetz enthält zudem verschiedene Regelungen zum Schutz von Leiharbeitnehmern und zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs. Neben der Genehmigungspflicht gibt es beispielsweise Höchstdauern, den Grundsatz der Lohngleichheit und verschiedene Beschränkungen in Branchen wie dem Baugewerbe.

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