Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland: Doppelbesteuerung vermeiden

Immer mehr Niederländer leben, arbeiten oder betreiben Geschäfte teilweise in Deutschland. Trifft dies auch auf Sie zu und besitzen Sie Vermögen, Immobilien oder Geschäftsanteile in Deutschland? Falls ja, werden Sie im Falle einer Schenkung oder Erbschaft schnell mit der deutschen Erbschafts- und Schenkungsteuer konfrontiert. Da zwischen den Niederlanden und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschafts- und Schenkungsteuer besteht, besteht das Risiko einer Doppelbesteuerung. In diesem Blog erfahren Sie, wie Sie diese vermeiden können und welche Ausnahmen und Planungsmöglichkeiten bestehen.

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Kein Doppelbesteuerungsabkommen: Risiko der Doppelbesteuerung

Zwischen Deutschland und den Niederlanden besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Daher können beide Länder dieselbe Erwerbung besteuern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein niederländischer Erbe ein Haus von einem deutschen Elternteil erbt oder wenn ein Unternehmer seine deutsche GmbH an ein Kind in den Niederlanden überträgt.

Deutschland kennt zwar eine Aufrechnungsmöglichkeit ( § 21 ErbStG ), diese funktioniert jedoch nur unter folgenden Bedingungen:

  • Die ausländische Steuer ist mit der deutschen Erbschafts- oder Schenkungssteuer vergleichbar.
  • betrachtet die Abgabe auf dieselben Vermögenswerte
  • Die Zahlung ist nachweisbar.

In der Praxis erweist sich dies oft als schwierig. Unterschiedliche Bewertungsmethoden und Definitionen führen schnell zu Streitigkeiten. Eine gemeinsame Abstimmung zwischen niederländischen und deutschen Beratern ist daher unerlässlich.

Wann wird in Deutschland Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällig?

Das deutsche Recht (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz oder ErbStG) unterscheidet zwischen:

Unbeschränkte Steuerhaftung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) :

  • wenn der Erblasser, der Schenker oder der Begünstigte seinen Wohnsitz in Deutschland hat (Heimat, gewöhnlicher Aufenthaltsort)
  • oder in den letzten 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben

In diesem Fall unterliegen die weltweiten Vermögenswerte der deutschen Besteuerung.

Beschränkte Steuerhaftung ( § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) :

  • wenn kein Wohnsitz besteht, aber deutsches Vermögen vorhanden ist

In diesem Fall werden nur die in Deutschland befindlichen Vermögenswerte besteuert, wie zum Beispiel:

  • Immobilien in Deutschland
  • Unternehmen oder Betriebsstätten in Deutschland
  • Beteiligungen von mehr als 10 % an deutschen Unternehmen

Bitte beachten Sie: Bei dieser beschränkten Steuerpflicht werden die persönlichen Freibeträge proportional reduziert, abhängig vom Verhältnis des deutschen zum ausländischen Vermögens. Dies kann den effektiven Steuersatz erheblich erhöhen.

Ausnahmen und Sätze (2026)

Deutsche Freibeträge gelten pro Empfänger und pro 10 Jahre. Die wichtigsten Beträge:

  • Ehepartner/eingetragener Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkelkinder: 200.000 € (bzw. 400.000 € im Falle des vorherigen Todes des Kindes)
  • Weitere Empfänger: 20.000 €

Der Anteil ist progressiv und steigt je nach Verwandtschaftsgrad auf bis zu 50% .

Strategisches Spenden: Nutzen Sie die 10-jährige Amtszeit

Da die oben genannten Freibeträge alle zehn Jahre neu gelten, ist es ratsam, Schenkungen zu verteilen. Mit sorgfältiger Planung über mehrere Jahre können Familien große Beträge steuerfrei übertragen.

Spezielle Ausnahmen für Hausrat

Das deutsche ErbStG sieht ebenfalls eine Ausnahme für das Familienheim vor (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG).
Wenn der überlebende Partner oder das Kind selbst in dem Haus wohnt, ist es oft vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Hausrat und persönliche Gegenstände sind teilweise von der Erbschaftsteuer befreit (§ 13 ErbStG). Beispiele hierfür sind Möbel, Schmuck oder Kunstgegenstände. Dies gilt bis zu einem bestimmten Wert und nur, wenn sie innerhalb der Familie erworben wurden.

Unternehmensnachfolge: Beachten Sie die deutschen Gegebenheiten

Deutschland kennt eine großzügige Freigrenze für Betriebsvermögen:

  • 85 % (reguläres Schema)
  • oder 100 % (optionale Regelung unter strengeren Bedingungen)

Diese Bedingungen umfassen:

  • Das Unternehmen ist aktiv (keine Kapitalanlagen).
  • Kundenbindung (5 oder 7 Jahre)
  • Der Standard für die Lohnkostenrechnung wird erfüllt

Bitte beachten Sie: Besitzt das Unternehmen mehr als 20 % Anlagevermögen? In diesem Fall entfällt die Steuerbefreiung. Eine Umstrukturierung oder Ausgliederung könnte dann Abhilfe schaffen. Dieses deutsche System ähnelt dem niederländischen BOR, die Details unterscheiden sich jedoch. Was in den Niederlanden steuerfrei ist, kann in Deutschland dennoch steuerpflichtig sein.

STAK-Strukturen: Vorsicht vor deutschen Interessen

Eine STAK (Verwaltungsstiftung) ist in den Niederlanden für Steuerzwecke üblich, wird in Deutschland jedoch oft nicht als transparent anerkannt. Dies hat Konsequenzen:

  • Zertifikate werden steuerlich nicht dem Zertifikatsinhaber zugeordnet.
  • Die Übertragung von Zertifikaten kann zu Erbschafts- oder Schenkungssteuer führen.
  • Der Besitz von deutschen Immobilien über eine STAK kann sogar zur Grunderwerbsteuer führen.

Die Zertifizierung oder Dezertifizierung kann ebenfalls als steuerpflichtiger Erwerb gelten. Daher ist bei jeder Änderung einer STAK mit deutschen Vermögenswerten eine vorherige steuerliche Beratung erforderlich.

Wegzugsbesteuerung: Auswanderung ist keine Flucht

Zieht ein Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 1 % an einer deutschen GmbH in die Niederlande? Dann greift die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG). Deutschland betrachtet den Wegzug als fiktiven Verkauf der Anteile und besteuert die stillen Rücklagen sofort. Seit 2022 besteht keine zinslose und unbegrenzte Stundungsregelung mehr für Umzüge innerhalb der EU/des EWR. Nur noch eine Ratenzahlung über sieben Jahre ist möglich, in der Regel gegen Sicherheiten.

Werden die Aktien nach der Auswanderung verschenkt oder geerbt, kann zusätzlich deutsche Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Ohne entsprechende Vorbereitung zahlen Sie daher doppelt.

Vergessen Sie nicht die Meldepflichten.

In Deutschland gelten strenge Meldepflichten für Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer. Erben, Schenker und Begünstigte müssen Transaktionen innerhalb der vorgegebenen Fristen dem Finanzamt melden. Auch Notare, Banken und Berater unterliegen dieser Meldepflicht. Eine verspätete Meldung kann zu Bußgeldern und Steuernachzahlungen führen.

Internationales Testament und Rechtswahl

Gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU 650/2012) gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bei grenzüberschreitenden Fällen kann der Erblasser jedoch durch Rechtswahl festlegen, dass das Erbrecht seiner Staatsangehörigkeit Anwendung findet. Dies ist beispielsweise relevant für einen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in den Niederlanden oder für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit. In der Praxis wird diese Rechtswahl häufig ausdrücklich am Anfang des Testaments festgehalten.

Bitte beachten Sie: Diese Rechtswahl gilt nur für das materielle Erbrecht, also die Regeln, die bestimmen, wer Erbe ist und wie der Nachlass verteilt wird. Es ist nicht möglich, per Testament ein bestimmtes Steuersystem zu wählen. Erbschaft- und Schenkungsteuer werden nach den nationalen Steuergesetzen Deutschlands und der Niederlande separat berechnet.

Typische Fallstricke, die wir oft sehen

  • Doppelte Erbschaftssteuer aufgrund fehlenden Abkommens
  • Reduzierte Freibeträge bei begrenzter Steuerlast
  • Keine oder nur eingeschränkte Anrechnung der niederländischen Erbschaftssteuer aufgrund fehlender Belege
  • Falsche steuerliche Behandlung von STAK-Strukturen
  • Zu viel Investitionskapital bei der Unternehmensnachfolge
  • Vergessene Meldepflicht für Erbschafts-, Schenkungs- oder Schenkungssteuer
  • Ein Testament, das nicht mit der steuerlichen Realität übereinstimmt

Was wir für Sie tun können

Wir beraten Mandanten und deren niederländische Berater seit Jahren zu internationalen Erbschaften und Vermögensübertragungen. Unser Mehrwert:

  • Doppelter Einblick in die niederländische und deutsche Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Praktische mehrjährige Planungsstrategien
  • Angleichung der testamentarischen und steuerlichen Strukturen
  • Beratung zu Umstrukturierung, Auswanderung oder Unternehmensnachfolge
  • Abstimmung mit dem Finanzamt und Ihrem niederländischen Berater

Vermeiden Sie Überraschungen durch gute Planung

Grenzüberschreitende Erbschaften und Schenkungen zwischen den Niederlanden und Deutschland erfordern eine steuerliche Abstimmung. Da kein entsprechendes Abkommen besteht, besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung.

Wer Immobilien, Vermögenswerte oder Geschäftsanteile in beiden Ländern besitzt, sollte vorausschauend planen. Durch die optimale Nutzung von Steuerbefreiungen, Nachfolgeregelungen und der 10-Jahres-Frist lassen sich unnötige Steuern vermeiden.

Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem niederländischen Berater die passenden Ideen.

Pia Wolters
Steuerberater
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