Allgemeine Geschäftsbedingungen in Deutschland: Wie funktioniert das eigentlich?

Wenn Sie in Deutschland Geschäfte tätigen möchten, ist es ratsam, dort ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Es empfiehlt sich jedoch nicht, Ihre niederländischen AGB einfach ins Deutsche zu übersetzen. Schließlich müssen Sie bei grenzüberschreitenden Verträgen auch internationale Regelungen beachten. Und ist Ihr Kunde ein deutscher Verbraucher? Dann müssen Sie auch das deutsche Verbraucherrecht einhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen.

Parked Trucks 1707C5688a71e155aa62f173e69617b0 Parked Trucks 1707C5688a71e155aa62f173e69617b0 Parked Trucks 1707C5688a71e155aa62f173e69617b0

Welches Gesetz findet Anwendung?

Wenn Sie einen Vertrag mit einem deutschen Unternehmen abschließen, kann sich die Frage stellen, welches Recht auf diesen Vertrag Anwendung findet: niederländisches oder deutsches Recht? Sofern Sie diesbezüglich keine Vereinbarungen im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen haben, findet sich die Antwort in einer europäischen Verordnung (Rom-I-Verordnung). Diese Verordnung legt fest, dass das Recht des Landes Anwendung findet, in dem der Lieferant seinen Sitz hat. Liefern Sie also ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen deutschen Kunden, gilt grundsätzlich niederländisches Recht.

Betreiben Sie Direktvertrieb (B2C)? In diesem Fall kann unter bestimmten Umständen auch deutsches Recht Anwendung finden. Unabhängig davon, welches Recht anwendbar ist, müssen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch in jedem Fall den Bestimmungen des deutschen Verbraucherrechts entsprechen.

Wiener Kaufrechtsübereinkommen (CISG)

Liefern Sie bewegliche Güter an einen Geschäftskunden (B2B)? Dann sollten Sie die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (CISG) beachten. Dieses Übereinkommen enthält unter anderem Regelungen zur Beschaffenheit, Bezahlung, Lieferung und Vertragswidrigkeit von Waren sowie zur Auflösung von Kaufverträgen. Das CISG definiert übrigens auch den Begriff „bewegliche Güter“. Das bedeutet, dass selbst Verträge, die Sie in den Niederlanden als Bauverträge einstufen würden – beispielsweise im Bereich Fertigteilbau –, unter bestimmten Voraussetzungen unter das CISG fallen können.

Das CISG findet nur dann keine Anwendung, wenn Sie die Anwendbarkeit dieses Übereinkommens im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen haben.

Bitte beachten Sie: Insbesondere für Verkäufer kann es von Vorteil sein, das Wiener Kaufrechtsübereinkommen nicht auszuschließen. Es ist wichtig, dass Sie sich vor grenzüberschreitenden Geschäften diesbezüglich beraten lassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen nach deutschem Recht

Ist deutsches Recht auf Ihren Vertrag anwendbar? Falls ja, ist es wichtig, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) nicht damit kollidieren. Obwohl deutsches und niederländisches Recht auf den ersten Blick sehr ähnlich erscheinen, gibt es auch einige wichtige Unterschiede.

In Deutschland ist es beispielsweise deutlich schwieriger als in den Niederlanden, die Haftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuschränken oder auszuschließen. Auch die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt unterscheiden sich. Deutschland hat weitergehende Eigentumsvorbehaltsbestimmungen als die Niederlande. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Blog .

Betreiben Sie Geschäfte mit Verbrauchern? Dann müssen Sie, wie bereits erwähnt, auch das deutsche Verbraucherrecht beachten. Es ist daher stets ratsam – sofern deutsches Recht Anwendung findet –, Allgemeine Geschäftsbedingungen nach deutschem Recht aufzusetzen.

Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ungeachtet des anwendbaren Rechts müssen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für diesen Vertrag gelten, wenn Sie sich darauf berufen möchten. Daher müssen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache zur Verfügung stellen. In vielen Fällen kann dies analog zu den Niederlanden erfolgen.

Bitte beachten Sie jedoch: Anders als in den Niederlanden ist es in Deutschland nicht möglich, Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Handelskammer zu hinterlegen. Ein Verweis auf die Handelskammer genügt daher nicht.

Was können Sie tun?

  • Nehmen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Ihrer Website auf (und verweisen Sie ausdrücklich darauf); oder
  • Fügen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Angebot oder Vertrag bei.
  • Betreiben Sie Geschäfte mit deutschen Verbrauchern, beispielsweise über einen Webshop? Dann müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Ihrer Website in deutscher Sprache bereitstellen (genau wie in den Niederlanden). Dabei müssen Sie auch das deutsche Verbraucherrecht beachten.

Anmerkung:

  • Ist das UN-Kaufrecht (CISG) auf den Vertrag anwendbar? Wenn ja, gilt das CISG auch für die Erklärung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst die Anwendung des CISG ausschließen. Gemäß CISG gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen nur, wenn sie Ihnen zugesandt werden. Ein Link auf der Website genügt daher ebenfalls nicht.
  • In Deutschland ist es bei B2B-Transaktionen üblich, die Bedingungen des Vertragspartners in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Bei einem solchen „Kampf der Formulare“ ist Vorsicht geboten.

Haben Sie Fragen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Planen Sie, in Deutschland Geschäfte zu tätigen und haben Sie Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf? Oder möchten Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen nach deutschem Recht erstellen lassen? Dann hilft Ihnen Heisterborg International gerne weiter.

Beratung ohne Grenzen erhalten?

Fragen Sie uns gerne, was wir für Sie tun können.